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Wir sind für Sie da.

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Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Berlin

Wir geben Ihnen Rechtsbeistand in der Krise!

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Über 650 Insolvenz- und Sanierungsfälle

In einem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welches Vorgehen für Sie und Ihr Unternehmen das beste ist.​

Restrukturierung und Sanierung

Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Neuausrichtung Ihrer Geschäftsprozesse und der Anpassung an veränderte Marktbedingungen. Mit umfassender Analyse und strategischer Planung setzen wir gezielte Maßnahmen um, die Ihre Liquidität sichern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Sanierung ohne Insolvenz

Mit dem Gesetz über die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) steht inzwischen ein effektives und schnelles Sanierungsinstrument zur Verfügung, das einem Insolvenzantrag vermeiden kann. Wir identifizieren die Krisenursachen mit dem Ziel, diese nachhaltig zu beseitigen.

Planinsolvenzverfahren

Eine drohende Insolvenz bedeutet nicht zwingend das Ende für Ihr Unternehmen. Wir begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren, verhandeln mit Gläubigern und entwickeln Strategien zur Schuldenregulierung und zur langfristigen Fortführung Ihres Unternehmens mit einem Insolvenzplan.

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Überdurchschnittliche

Sanierungsquote

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Schnelle Termine

persönlich oder online

Unsere Fachanwälte

Wir sind für Sie da.

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Fachanwalt Dr. Sven Kirchner

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragter

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Fachanwalt Dr. Philipp Grauer

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragter

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen. Mit dieser Expertise unterstützen wir Sie aktiv bei der Restrukturierung und Sanierung ihres Betriebes und helfen Ihnen dabei, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Unsere Schwerpunkte und Leistungen

Unternehmenssanierung

Krisenanalyse, Prüfung und
Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur effektiven und nachhaltigen Krisenbeseitigung

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Verhandlung mit Gläubigern über einen möglichen "Haircut" oder geeignete Sanierungs-beiträge

Unternehmenssanierung

Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens sowie Ausarbeitung des Sanierungs-plans

Sanierung nach StaRUG

Vorbereitung des Verfahrens und Ausarbeitung eines
Restrukturierungsplans für eine Einigung mit den Gläubigern

Regelinsolvenzverfahren

Begleitung des Verfahrens und ggf. Ausarbeitung eines Insolvenzplans

Geschäftsführerhaftung

Krisenfrüherkennung und Krisenvermeidung

Kostenfrei & unverbindlich
Kontaktieren Sie uns!

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.

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Häufige Fragen zum Thema Insolvenz

  • Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz?
    Von einer Privatinsolvenz spricht man vorrangig bei natürlichen Personen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können, während die Unternehmensinsolvenz auf juristische Personen oder Einzelunternehmer mit umfangreicheren Verbindlichkeiten zugeschnitten ist. Die Verfahrensweisen variieren, insbesondere in Bezug auf die Abwicklung und die möglichen Restrukturierungsmaßnahmen. Für die zutreffende Einordnung ist die wirtschaftliche Tätigkeit entscheidend. Waren Sie noch nie selbstständig tätig oder mussten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und haben Sie keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen oder nur wenige Gläubiger (nicht mehr als 19)? In diesem Fall helfen Ihnen Schuldnerberatungsstellen ehrenamtlich und kostengünstig weiter. Aktiven Einzelunternehmern und juristischen Personen steht das Regelinsolvenzverfahren offen (auch "Unternehmerinsolvenz" genannt).
  • Wann und warum MUSS ein Insolvenzantrag z.B. für eine GmbH gestellt werden?
    Bei gesetzlichen Antragspflichten muss ein Insolvenzantrag zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit gestellt werden, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne der InsO ist. Die NICHT rechtzeitige Antragstellung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung haben.
  • Was sind die Pflichten eines (beispielsweise GmbH)-Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
    Die Organe einer juristischen Person treffen umfassende Pflichten zur Krisenerkennung und Krisenvermeidung. Zur Überwachung möglicher Insolvenzantragspflichten muss die Geschäftsführung eine Liquiditätsplanung führen, um beurteilen zu können, ob das Unternehmen zahlungsfähig ist und ob eine positive Fortführungsprognose besteht. Bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit können Konzepte zu deren Abwendung erarbeitet und umgesetzt werden, ggf. auch unter Inanspruchnahme des StaRUG oder eines Schutzschirmverfahrens. Die geschickte Verhandlung mit allen Betroffenen
  • Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
    Die Dauer eines Insolvenzverfahrens kann stark variieren und hängt von der Komplexität des Falles, der Anzahl der Gläubiger und der Art der Insolvenz ab. In der Regel dauert ein Verfahren zwischen einem und sechs Jahren. Mit Hilfe besonderer Sanierungsinstrumente kann die Verfahrensdauer erheblich verkürzt werden, etwa durch einen Sanierungsplan mit einem Schutzschirmverfahren, der innerhalb von nur drei Monaten eingereicht werden muss.
  • Wie kann ich mein Unternehmen während eines Insolvenzverfahrens weiterführen?
    Im Rahmen einer Eigenverwaltung ist es möglich, das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen und zu sanieren. Dies kann durch Sanierungspläne und Umstrukturierung gelingen, die mit allen Beteiligten abzustimmen sind.
  • Welche Rechte haben Gläubiger in einem Insolvenzverfahren?
    Gläubiger haben das Recht, ihre Forderungen anzumelden, an Gläubigerversammlungen teilzunehmen und auf die Verwertung und die Verteilung des verfügbaren Vermögens Einfluss zu nehmen.
  • Was ist eine Restschuldbefreiung?
    Die Restschuldbefreiung ist ein Verfahrensende, das dem Schuldner ermöglicht, von seinen verbliebenen Schulden befreit zu werden.
  • Kann ein Insolvenzverfahren abgewendet werden?
    Ja, durch frühzeitige Restrukturierungsmaßnahmen und außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern kann ein Insolvenzverfahren oft vermieden werden. Hierzu zählen Sanierungskonzepte, Vergleichsverhandlungen oder die Umstrukturierung von Schulden. Hier gilt die Devise: Früh hilft viel! Je früher Sie Sanierungsmaßnahmen einleiten, desto höher sind die Chancen für eine Verständigung mit Ihren Gläubigern, um die Krise abzuwenden.
  • Wie vermeide ich als Geschäftsführer (z.B. einer GmbH) die persönliche Haftung und Strafbarkeit?
    Eine persönliche Haftung oder Strafbarkeit der Geschäftsführung kann vermieden werden, indem die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung laufend geprüft werden und bei drohender Insolvenzreife frühzeitig fachliche Unterstützung gesucht wird. Denn mit der rechtzeitigen Einleitung bspw. einer Eigenverwaltung lässt sich das Unternehmen durch den Unternehmer fortführen, ohne dass die gesetzlichen Antragspflichten und damit die damit verbundenen haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen ausgelöst werden. Unter anderem ist die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens denkbar, das die Antragspflichten unter Umständen aussetzt und Ihnen Zeit für die notwendigen Maßnahmen verschafft.

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1. Erstgespräch

  • Erste Analyse Ihrer Situation

  • Dokumentensichtung

  • Erste Beratung

2. Beauftragung

  • Fortbestehensprognose

  • Sanierungskonzept erstellen

  • Abwendung der akuten Existenzgefährdung

  • Haftungsrisiken vermeiden

3. Umsetzung

  • ​Umsetzung des Sanierungs-konzepts

  • Sicherung des Fortbestands

  • Beibehaltung oder Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit

  • Wiederherstellung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit

Münzel & Böhm

Hausvogteipl. 11
10117 Berlin

Öffnungszeiten

Mo - Do 9:00 - 17:30 Uhr, Fr 9:00 - 16:30 Uhr

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